Besuch Bundesgerichtshof in Karlsruhe - Verhandlung und Führung
Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist leider nicht mehr möglich. Die Veranstaltung ist ausgebucht.
Was?
Wir treffen uns spätestens um 08:00 Uhr am Eingang des Bundesgerichtshofs. Wir werden an einer Sitzung des VII. Zivilsenats teilnehmen. An die Verhandlung wird sich eine Führung anschließen.Die Kontrolle am Eingang kann erleichtert werden, wenn möglichst keine Mobiltelefone und keine Taschen oder Rucksäcke mitgebracht werden, da das Mitführen nicht gestattet ist. Im Eingangsbereich stehen Gepäckboxen und Schließfächer zur Verfügung.
WICHTIG: Ich muss vorab eine Teilnehmerliste an den Besucherdienst des Bundesgerichtshofs per E-Mail übersenden, die Name, Vorname und Geburtsdatum der Teilnehmerinnen und Teilnehmer enthält. Mit der Übermittlung der Daten an mich erklärt Ihr Euch mit der Verarbeitung durch mich und der Weiterleitung der Daten per E-Mail an den Bundesgerichtshof einverstanden. Ohne Anmeldung oder ohne diese Datenübermittlung ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. An die Übermittlung werde ich Euch rechtzeitig erinnern.
Wann?
Termin: Do 13.11.2025 08:00 - 13:00 UhrBuchungsschluss: 20.10.2025Wo?
BundesgerichtshofHerrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Von der Haltestelle Karlstor/Bundesgerichtshof aus erreicht man den Bundesgerichtshof nach einem kurzen Fußweg auf der in nördlicher Richtung befindlichen Herrenstraße.
Anfahrt mit dem Auto:
Auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs stehen keine Parkplätze für Besucher zur Verfügung. Das nächstgelegene öffentliche Parkhaus ist in der Amalienstraße 33, etwa 100 Meter vom Bundesgerichtshof entfernt.
Wer?
Gruppe: Karlsruhe, öffentlichVereinsintern: Nein
Mindestalter: 18
Anzahl der Plätze: 25, kein Platz mehr frei
Was noch?
Veranstalter: Wolfgang NedvidekE-Mail-Adresse: wolfgang.nedvidek@mensa.de
Level: Lokal
Hier noch weitere Hinweise aus dem Merkblatt des Bundesgerichtshofs für Besuchergruppen mit der Bitte um Kenntnis und Beachtung:
- Zur Identifizierung bei Eintreffen vor Ort ist bis spätestens 14 Tage vor dem Besuch des Bundesgerichtshofs eine alphabetisch sortierte Liste an den Besucherdienst zu übersenden, aus der sich Name, Vorname und Geburtstag der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergeben. Eine Verarbeitung der Daten findet nicht statt und sie werden unverzüglich nach Beendigung des Besuchs gelöscht. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist gewährleistet. Weitere Ausführungen zum Datenschutz des Bundesgerichtshofs können Sie dem Internetangebot des Bundesgerichtshofs im Bereich Datenschutz entnehmen (https://www.bundesgerichtshof.de/datenschutz).
- Die Besucherinnen und Besucher müssen einen Personalausweis oder Dienstausweis bei sich führen. Nach Durchlaufen der Sicherheitskontrolle wird die Gruppe von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Bundesgerichtshofs in Empfang genommen und für die Dauer des Besuchs betreut. Das Entfernen von der Gruppe bzw. von der
Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter ist nicht erlaubt.
- Das Mitführen von Fotoapparaten, Filmkameras, Mobiltelefonen etc. ist nicht gestattet. Ebenso ist die Mitnahme von Taschen (z.B. Rucksäcken), metallischen Gegenständen (z.B. Taschenmessern, Nagelfeilen etc.), Glasgegenständen (z.B. Flaschen) oder
Blechdosen nicht erlaubt. Gegenstände, deren Mitnahme untersagt ist, müssen unter Ausschluss der Haftung an der Eingangskontrolle hinterlegt werden.
- Während des Verhandlungsbesuchs wird ein der Würde des Gerichts entsprechendes Verhalten erwartet. Dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten muss die störungsfreie Ausübung ihrer Funktion möglich sein und die Aufmerksamkeit anderer Anwesender darf nicht beeinträchtigt werden.
- Es gibt keine Parkmöglichkeiten für Busse oder PKWs auf oder vor dem Gelände des Bundesgerichtshofs.
Das Besuchermerkblatt des Bundesgerichtshofs kann ich auf Wunsch gerne per E-Mail zusenden.